So fällt Ihnen die Entscheidung für ein Umzugsunternehmen leichter

Umzugsunternehmen gibt es mittlerweile wie Sand am Meer. Und wer sich dazu entschieden hat, beim Umzug professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, muss nicht lang suchen, um einen Anbieter zu finden. Übereilt ein Umzugsunternehmen auszuwählen ist jedoch keine gute Idee. Vielmehr sollte man sich die Zeit nehmen, die Angebote ausführlich miteinander zu vergleichen. Denn zum einen kann es mitunter deutliche Preisunterschiede geben. Zum anderen kann es sein, dass Angebote anfänglich nicht wirklich aussagekräftig und vollständig sind und manch ein Posten erst auf der Endrechnung auftaucht, was dann für eine unschöne Überraschung sorgt.

Das Preis-Leistungs-Verhältnis beurteilen

Nicht immer muss die Wahl unbedingt auf das günstigste Umzugsunternehmen fallen. Wichtig ist allein, welche Leistungen bereits im Endbetrag enthalten sind. Anfänglich sehr attraktiv wirkende Pauschalbeträge können sich später als weniger lohnend erweisen, wenn letztlich noch Extras hinzukommen.

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Kann ein Hausmeister-Service einfach so gegründet werden?

Jeder, der über handwerkliche Fähigkeiten verfügt, kann einen Hausmeisterservice gründen. Vor Beginn seiner Tätigkeit ist es jedoch erforderlich, dass der Sitz des Unternehmens dem zuständigen Gemeindeamt gemeldet wird. Weiterhin muss er sein Gewerbe anmelden, das heißt, er braucht einen Gewerbeschein.

Das Gewerbeamt wird danach das Finanzamt verständigen, das ihn binnen kurzer Zeit anschreiben wird. Das Finanzamt verlangt in der Regel, einen Business Plan und Angaben, wie viel er wahrscheinlich verdienen wird. Nach diesen Angaben wird die Gewerbesteuer, die jeder Selbstständige bezahlen muss, veranschlagt.

Arbeiten die verrichtet werden

Hausmeisterdienste, die im Rahmen von Existenzgründungen aufgebaut werden, haben in letzter Zeit einen regen Zulauf erfahren. Aufgrund der Gewerbefreiheit in Deutschlang kann jeder solch einen Dienst gründen, ohne vorher offen zulegen, was für Qualifikationen er hat.

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Rechtsfragen rund um den Garten

Recht zu haben und dann auch Recht zu bekommen, das sind meistens zwei grundverschiedene Dinge. Was sich aus der Sicht der Betroffenen oft so eindeutig ausnahm, verliert in der nüchternen Atmosphäre der Gerichte sehr schnell an Eindeutigkeit. Und auch wenn man sich zu Beginn einer Verhandlung sicher fühlt, kann sich das sehr schnell ändern. Juristen haben ganz andere Betrachtungsweisen und Kriterien als der sogenannte Normalbürger.

Grundstücksgrenzen

Schwierig wird es, wenn eine Mauer oder ein Zaun die Grenze zwischen zwei Grundstücken bildet. Nach den Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind die Eigentümer der beiden betreffenden Grundstücke zur gemeinschaftlichen Nutzung einer solchen Einrichtung berechtigt. Dasselbe gilt natürlich auch für die Kosten. Sie sind von den Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen. In solch einem Fall darf keiner der Nachbarn eine Mauer oder einen Zaun beseitigen, solange der andere an der Existenz der Grenzeinfriedung Interesse zeigt.

Eindeutig sieht diese Angelegenheit aus, wenn eine Mauer oder ein Zaun klar erkenntlich auf einen bestimmten Grundstück errichtet ist. Die eigentlichen Probleme beginnen in diesem Fall meistens damit, wenn die Zugehörigkeit nicht eindeutig festgestellt werden kann. In der Regel ist es so, der Zaun/die Mauer gehört dem, der die Pfosten/Steinpfeiler auf seiner Seite hat.

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Bauen mit Blick auf die Zukunft

Ein Niedrigenergie-Haus ist heutzutage mittlerweile keine Besonderheit mehr. Schon lange gibt es ganze Siedlungen, deren Erbauer längst den Nutzen und die Früchte ihres Einsatzes und ihrer kühnen Entscheidungen einfahren können. Sie profitieren von den Vorzügen der Sonnenenergie in kompakten Grundrissen, die gen Süden großflächige Öffnungen aufweisen, heizen mit Solarwärme und erhalten ihren Strom mittels Fotovoltaik.

Bei einem solchen Typ Haus handelt es sich nicht um eine bestimmte Bauweise, um das Öko- oder um das Bio-Haus schlechthin, sondern um einen Baustandard. Es geht um Errungenschaften, die das Erreichen eines möglichst geringen Energiekennwertes für das gesamte Haus möglich machen. Diesbezüglich hat sich eine einheitliche Bezugsgröße, Volumen, Geschossfläche oder Nutzfläche bisher noch nicht durchgesetzt.

Vorteile eines Niedrigenergie-Haus

Wirtschaftlich ausgezeichneter Wärmeschutz: An allen Außenbauteilen wie Dach, Außenwände, Kellerdecke, Fassade, Bodenbelägen und Fenstern wird Wärmeverlusten vorgebeugt. Außenhülle winddicht fertigen. Hier wird besonders auf besondere Sorgfältigkeit beim Einbau einer Dampfsperre im Dachboden geachtet. Hierbei sind Fugen, Ritzen, Fehlstellen oder unsaubere Anschlüsse an Fenstern, Dachbauben usw. zu vermeiden.

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